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Stellungnahme zum Gesetzesentwurf, Gesetzesnovelle Epidemiegesetz aus 1950 und COVID-19-Maßnahmen

Betty Baloo am Sa., 02.01.2021 - 20:57

Betrifft:          Geplante Gesetzesnovelle des Epidemiegesetzes von 1950 und COVID-19-Maßnahmengesetz (88/ME)
Stellungnahme zum Gesetzesentwurf

Sehr geehrte Damen und Herren!
Liebe gewählte Volksvertreter und Volksvertreterinnen!

Der von Ihnen vorgelegte Gesetzestext findet meine Zustimmung nicht, weil er unkonkret geschrieben ist, zu viele Fragen aufwirft, Ungereimtheiten und Unsicherheiten hinterlässt. Der Entwurf räumt dem Gesundheitsminister die unumschränkte Macht ein, uns, der Bevölkerung, Stück für Stück immer deftigere Einschränkungen zu verordnen.

Dass sich Menschen „freitesten“ können ist für mich und viele andere Menschen in Österreich nur ein schwacher Anreiz, denn Ihre Schnelltests sind erwiesener Maßen sehr fehleranfällig. Wer ersetzt den Schaden durch falsch positive Tests, der eine Quarantäne = Freiheitsentzug, bis zum Vorliegen eines negativen PCR-Tests nach sich ziehen kann? Wo bleibt die Entschädigung für den zu Unrecht erfolgten Freiheitsentzug?

In Ihrer Aufzählung fehlt die Möglichkeit, dass ein Antikörper-Test bei Veranstaltungen Berücksichtigung findet. Dass jene vor der Testorgie befreit sein sollen, die bis vor 3 Monaten eine COVID-19-Erkrankung durchgemacht haben (eine symptomfreie Infektion alleine reicht nicht?), ist ein zu eng gesetzter Zeitraum, denn auch sie werden wieder Testopfer, wenn die Tests so wie nun im Papier zu lesen, bis März weitergeführt werden sollen. Schließlich bestätigt die Wissenschaft, dass auch nach 6 Monaten natürlicher Immunisierung diese weiter wirksam ist!

Dass dieses „Freitesten“ dann auch noch eine verschieden lange Gültigkeitsdauer haben soll ist überhaupt nicht rational verstehbar. Warum soll ein Test für die Inanspruchnahme der im Verfassungsrang stehenden Kunstfreiheit nur 2 Tage gelten, der selbe Test für die Inanspruchnahme eines gastronomischen Betriebes aber eine ganze Woche?

Und wie ist das, wer nicht rechtzeitig einen Platz in der Teststraße ergattert oder zum Beispiel am Land lebend, gar keine Teststraße vor Ort hat, schaut durch die Finger?

Wer gibt der Regierung das Recht, andere Menschen zu zwingen, Testergebnisse zu verlangen und den Zugang zu Orten oder Diensten zu verweigern? Ist das nicht auch eine Form von Apartheit?

Ich möchte nicht, dass mit all diesen Maßnahmen, die niemand mehr richtig interpretieren und umsetzen kann, Unsummen an Steuergeld verschwendet werden, um so zu tun, als könnte man damit jemanden tatsächlich schützen oder bewahren. Will die Regierung uns gar darüber hinwegtäuschen, dass die Regierung es verabsäumt hat, rechtzeitig dafür Sorge zu tragen, dass – wie im Sozialstaat üblich, erwartet und auch artikuliert – das Gesundheitssystem auf modernen Stand gebracht und die Bettenkapazität der wachsenden Bevölkerung angepasst wird, statt Kapazitäten mutwillig abzubauen, und das, obwohl Europa bei der Vogelgrippe 2005 nur knapp davon gekommen ist.

Bei uns daheim hat man auch nicht Betten reduziert, wenn die Familie größer geworden ist.

Wer übernimmt eigentlich die Verantwortung und ersetzt den Schaden, wenn diese Regierung Schaden (eventuell sogar an Leib und Leben) anrichtet?

Dass die Parteien sich nun neben der Kirche Sonderrechte einräumen, aber weiterhin das zivile Leben im unfreiwilligen „Shutdown“ belassen, sich sogar Zutritt zu Privatraum verschaffen können, setzt das sprichwörtliche i-Tüpferl auf die Zumutungen, die Sie uns weiter mit Gewalt zukommen lassen!

Es macht den Anschein als würde die Bundesregierung auf die Verfassung, auf die sie vereidigt wurde, nun keinerlei Rücksicht mehr nehmen und diese nach eigenem Gutdünken brechen, wann immer es beliebt.

Als mündige Bürgerin sehe ich bei Fortschreiten permanenter Änderungen, dem Herumschrauben an Gesetzen, die Grund- und Freiheitsrechte, die Selbstbestimmung des eigenen Lebens gefährdet und rufe eindringlich:

„Sie handeln nicht in meinem Namen und schon gar nicht in meinem Sinn!
Von mir können Sie keinen blinden Gehorsam erwarten! Ich werde im Fall des Falles meine Rechte bei den zuständigen Stellen einfordern.“

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